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Tipps & Tricks
Kostenstellen
Kostenstellen schnell & einfach organisieren, effizient zuweisen und auswerten.
Funktionsübersicht
Zuweisung
- Kostenstellen selbst definieren
- Belege prozentual oder nominal zuordnen
- Split Zuweisungen
Auswertung
- Auswertung einzelner Kostenstellen
- Auswertung und Vergleich mehrerer Kostenstellen
- CSV Export im angegebenen Zeitrahmen
Anleitung
Das Kostenstellen-Modul muss nach der Buchung nicht eingerichtet werden und steht sofort in vollem Umfang zur Verfügung.
In der Menüleiste taucht ein neues Untermenü „Kostenstellen“ auf. Die einzelnen Unterpunkte werden im folgenden erklärt.
Kostenstellen
Hier können die benötigten Kostenstellen angelegt und bearbeitet werden. Mindestens eine Kostenstelle wird benötigt, um eine Zuweisung zu ermöglichen.
Belege zuordnen
Der Kern des Moduls – hier können die Belege den Kostenstellen entweder vollständig oder nominell bzw prozentual aufgeteilt zugewiesen werden.
Um den Beleg vollständig zuzuweisen, befindet sich ganz rechts in der Tabelle ein Feld, in dem man die Kostenstelle auswählen kann.
Möchte man den Beleg nur zum Teil zuweisen, gelangt man durch Drücken auf die Belegnummer in eine Detail-Ansicht, in der der Beleg nach den eigenen Wünschen aufgeteilt werden kann.
Zugeordnete Belege
Hier erhält man eine tabellarische Übersicht über alle bereits zugewiesenen Belege. Hier sind Anpassungen und Aufhebungen möglich.
Zudem befindet sich hier eine Möglichkeit einen csv Export der Daten in Auftrag zu geben. Bei Bedarf kann auch ein Zeitraum angegeben werden, in dem Fall werden nur die Belege innerhalb dieses Zeitraums behandelt.
Dieser Export findet im Hintergrund statt und wird bei Fertigstellung per Mail versendet.
Ausgeblendete Belege
Hier sind alle Belege zu finden, die bei der Zuweisung als „ausgeblendet“ markiert wurden. In der Detailansicht kann man die Zuweisung nachholen und den Beleg wieder einblenden.
Auswertung
Die Auswertung bietet eine graphische und eine tabellarische Übersicht über die zugeordneten Belege. Die Graphen und Tabellen können auf ein bestimmtes Jahr beschränkt werden.
