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Umsatzsteuer – Zeilen- und Spaltenmethode

Ein immer wiederkehrendes Thema bei Rechnungen über mehrere Systeme ist die Berechnung der Umsatzsteuer nach zwei verschiedenen Methoden.

Es gibt die Zeilenmethode und die Spaltenmethode. Beide Methoden wollen wir dir kurz erläutern.

Spaltenmethode

Die Spaltenmethode bedeutet, dass bei einer Nettoberechnung zunächst alle Nettobeträge eines Steuersatzes addiert werden und darauf der Steueranteil berechnet wird. Alle Nettobeträge plus die Steueranteile ergeben den Bruttobetrag einer Rechnung.

Bei einer Bruttorechnung werden zunächst alle Bruttoanteile der Rechnung gruppiert, nach Steuersatz addiert und dann der Steueranteil herausgerechnet. Der jeweilige Nettoanteil und der Steueranteil werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Zeilenmethode

Im Gegensatz zur Spaltenmethode kommt gelegentlich die Zeilenmethode vor.

Dabei wird zunächst der Steueranteil pro Zeile einer Rechnung berechnet und dann bei einer Nettorechnung die Nettobeträge und die Steueranteile der einzelnen Zeilen addiert. Analog wird bei einer Bruttorechnung der Steueranteil pro Zeile herausgerechnet.

Daraus kann sich eine andere Rechnungssumme ergeben als bei der Spaltenmethode.

Hinweise

lexoffice.de

lexoffice.de arbeitet ausschließlich nach der Spaltenmethode. Bei der Belegerstellung werden die Daten mit der Spaltenmethode validiert. Bei Abweichungen wird ein Validierungsfehler stattfinden.

Alle Sticky Module berücksichtigen dies und gleichen eventuelle Rundungsfehler automatisch aus 🙂

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